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   OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08   

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OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08 (https://dejure.org/2009,28963)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2009 - 5 LA 30/08 (https://dejure.org/2009,28963)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2009 - 5 LA 30/08 (https://dejure.org/2009,28963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ersatz von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    69 II BBesG; 69 IV BBesG; 30 SG; 31 SG; § 69 II BBesG
    Befruchtung, künstliche; Gesetzesvorbehalt; Versorgung, unentgeltliche truppenärztliche

  • Judicialis

    BBesG § 69 Abs. 2; ; BBesG § 69 Abs. 4; ; SG § 30; ; SG § 31; ; VwV zu § 69 Abs. 2 BBesG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08
    Hierbei ist davon auszugehen, dass zum einen § 69 Abs. 4 BBesG keine Ermächtigungsgrundlage für die Setzung von Normen im formellen Sinne darstellt und zum anderen die VwV dieselbe außergewöhnliche rechtliche Bedeutung wie die früheren Beihilfevorschriften des Bundes für die Beamten haben (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urt. v. 27.11.2003 - BVerwG 2 C 38.02 -, BVerwGE 119, 265 ).

    Hierbei übersieht der Senat nicht, dass die zitierte Rechtsprechung noch davon ausgegangen ist, dass Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung nur solche Maßnahme erfasse, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit des Soldaten selbst erforderlich seien, während nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung nicht darauf beschränkt sind, die Wehrdienstfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2003 - BVerwG 2 C 38.02 -, BVerwGE 119, 265 ff.).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08
    Der Gesetzgeber habe in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit biete, festzulegen, welche "Risiken" erfasst würden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden könnten, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden könnten und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang hätten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 ).

    Dieser Annahme steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht die in Form von Verwaltungsvorschriften erlassenen früheren Beihilfevorschriften für Beamte des Bundes für eine Übergangszeit inhaltlich hat weiter gelten lassen, denn dieser Weitergeltung lag zugrunde, dass es hinsichtlich des Inhalts der Beihilfevorschriften aus der Sicht des höherrangigen Rechts keinerlei Anlass zu Beanstandungen gegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 2004, a.a.O., 103 ).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • VG München, 20.02.2009 - M 21 K 07.2084

    Wirksamer Ausschluss der IVF-/ICSI-Kombinationstherapie zur künstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08
    Ob hierdurch indes der Dienstherr berechtigt ist, den Umfang der medizinischen Leistungen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abweichend von den nach den Beihilfevorschriften gewährten Leistungen zu regeln, bleibt der Klärung im Berufungsverfahren vorbehalten (vgl. zu dieser Problematik auch VG München, Urt. v. 20.2.2009 - M 21 K 07.2084 -, juris, nach dessen Auffassung ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur deshalb nicht gegeben ist, weil der Soldaten sich wegen des Ersatzes seiner Aufwendungen auf eine ergänzende Heranziehung der Beihilfevorschriften des Bundes berufen könne).
  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08
    Hierbei hat sich das Verwaltungsgericht jedoch nicht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1987 (- BVerwG 6 C 8.77 -, BVerwGE 65, 87 ) zum Verhältnis von Beihilfeleistungen und zu Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung auseinander gesetzt, wonach der Ausschluss von der Gewährung der Beihilfe bei Aufwendungen, die zwar im Rahmen des Beihilferechts beihilfefähig seien, für die aber Heilfürsorge nicht gewährt werde, zu einer Benachteiligung der Soldaten gegenüber Beamten führen würde, die durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt wäre; die Heilfürsorge sei die dem Wehrdienst gemäße Form der Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Soldaten, die nicht dazu führen könne, dass der Dienstherr in den Fällen, in denen die truppenärztliche Versorgung nicht eingreife, auch die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Beihilfe versage und sich damit seiner allgemeinen Fürsorgepflicht entziehe.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 29.12

    Bundeswehr; Einsatzfähigkeit; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Dies ist auch in der Rechtsprechung und im Fachschrifttum so gesehen worden (vgl. neben den Urteilen der Vorinstanzen OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2009 - 5 LA 30/08 - juris Rn. 7; Dawin, in: Kugele , BBesG - Kommentar zum Bundesbesoldungsgesetz, 1. Aufl. 2011, § 70 Rn. 8; Plog/Wiedow, BBG, Stand: 2010, § 69 BBesG Rn. 13; Vogelgesang, in: Fürst, GKÖD Bd. I, Stand: 2010, § 30 SG Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12

    Zum Anspruch der Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im

    Diesen Anforderungen wird mit den in § 69 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BBesG und § 30 Abs. 1 Satz 2 SG getroffenen Regelungen nur zum Teil entsprochen (ebenso zumindest tendenziell: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.9.2009 - 5 LA 30/08 - Juris; Kugele, aaO, § 70 Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2009 - 5 LA 30/08 -, juris.

    Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Rechtsprechung ist es der Beklagten auch nicht vorzuwerfen, dass sie trotz der Rechtsprechung, die Bedenken gegen die Wirksamkeit des Leistungsausschlusses durch Verwaltungsvorschriften hatte bzw. positiv von der Unwirksamkeit dieses Ausschlusses ausging, Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2009 - 5 LA 30/08 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 786/12 -, juris, zunächst an ihrer Rechtsauffassung festgehalten und die VwV nicht verändert hat, um eine abschließende bundesgerichtliche Klärung herbeizuführen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2076/11

    Bundespolizeibeamter; Verwaltungsvorschriften zur Heilfürsorge

    Diesen Anforderungen wird mit der in § 70 Abs. 2 BBesG getroffenen Regelungen nur zum Teil entsprochen (vgl. Senatsurteil vom 2.8.2012 - 2 S 786/12 - zu der ähnlichen Regelung in § 69 Abs. 2 Satz 1 BBesG; s. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.9.2009 - 5 LA 30/08 - juris).
  • VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung; Künstliche Befruchtung; Homologe

    Dieser Rechtsprechung kann mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2004 (- 2 C 50/02 -, BVerwGE 121, 103 ff. = DVBl. 2004, 1420 ff.) zu den ursprünglich für den Bereich der Bundesbeamten ebenfalls lediglich im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen über die beamtenrechtliche Beihilfe nicht mehr gefolgt werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2009 - 5 LA 30/08 -, juris).
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